Innenminister Thomas Strobel zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln:
„Seit Jahren versucht die AfD unter dem Deckmantel der bürgerlichen Bürgerschaft aufzutreten. Mit dem Urteil v Verwaltungsgericht Köln dieses Bild ist plötzlich in sich zusammengefallen. Das Urteil zeigt schonungslos das wahre Gesicht der AfD und bestätigt: Die AfD sind Brandstifter, sie entzünden und erschüttern unsere gesellschaftlichen Grundlagen und Werte. Ich war immer überzeugt: Die Verteidigung der Verfassung muss die AfD insgesamt und einzelne Mitglieder der AfD genau im Auge behalten. Liegen die Voraussetzungen für eine Beobachtung vor, muss schnell gehandelt werden. Dafür hat das Gericht nun gute Anhaltspunkte und bestätigt damit meine alte Position: Die AfD ist mit Parteistatuten eine Schande.
Auf Grundlage des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz stellte das Verwaltungsgericht Köln insbesondere fest, dass ein ethnisch verstandener Volksbegriff für wesentliche Teile der AfD ein zentrales politisches Ziel ist. Der Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung ist daher bei der AfD gegeben. „Ich finde diese Entscheidung richtig und begrüße sie daher“, sagte Minister Thomas Strobl.
Die Entscheidungen des VG Köln sind noch nicht rechtskräftig. Die weitere Bewertung muss auch im Lichte der Entscheidungsgründe erfolgen.
Inspiriert von Landesregierung BW