Energie, Umwelt & Verkehr

Bericht über den Stand des Lärmaktionsplans

Im Kampf gegen Straßenlärm sind kommunale Lärmaktionspläne in Baden-Württemberg ein wichtiger Bestandteil. Dies zeigt die Auswertung von insgesamt 434 Lärmaktionsplänen von Städten und Gemeinden des Landes.

Kommunale Lärmaktionspläne haben sich in Baden-Württemberg zu einer zentralen Säule im Kampf gegen Straßenverkehrslärm entwickelt. Dies zeigt die Auswertung der 434 vom Verkehrsministerium in Auftrag gegebenen Lärmaktionspläne, die Städte und Gemeinden in den letzten fünf Jahren vorgelegt haben.

Elke Zimmer, Staatssekretärin und zuständig für Lärmschutz im Verkehrsministerium, freut sich, dass Lärmschutz und Verkehrswende immer mehr als eins gedacht werden: „Der Straßenverkehr ist und bleibt die Lärmquelle Nummer eins. Weniger Verkehr ist an vielen Lärmschwerpunkten Voraussetzung für einen wirksamen Lärmschutz. Daher ist es wichtig, dass die Lärmaktionspläne verstärkt Maßnahmen wie den Umbau und den Rückbau von Straßen zur Verkehrsberuhigung und die Förderung eines umwelt- und klimafreundlichen Verkehrs beinhalten. Dies bestärkt uns auch in unserem Ansatz, den Wandel hin zu nachhaltiger und leiser Mobilität durch gezielte Förderprogramme vor Ort zu unterstützen. „

Bundesgesetz muss angepasst werden

Am häufigsten sehen die Lärmaktionspläne Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h vor, gefolgt vom Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, Schallschutzfenstern, Schallschutzwänden, der Sanierung bzw und Fahrradverkehr. Im Vergleich zur Auswertung 2015 wird deutlich, dass der Verkehrswende in den Lärmaktionsplänen immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Maßnahmen zur Lärmminderung fördern den Umstieg auf umwelt- und klimafreundliche Mobilität und sorgen gleichzeitig für einen ruhigen Straßenverkehr.

Staatssekretärin Elke Zimmer sagte: „Der Lärmschutz im Land kommt gut voran. Aber es gibt zu viele Lärmprobleme, bei denen wir nicht so handeln können, wie wir sollten. Dafür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Da es sich um Bundesgesetz handelt, ermutige ich die neue Bundesregierung, endlich im Interesse der lärmbelasteten Bürger tätig zu werden, hohe Hürden, beispielsweise in der Straßenverkehrsordnung, zu beseitigen und Schlupflöcher zu schließen. „

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Leitfaden zur Einrichtung von Ruhezonen

Lärmaktionspläne bieten auch die Möglichkeit, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Doch hier gibt es noch viel Luft nach oben: Weniger als ein Fünftel der Gemeinden hat sich bisher intensiver mit dem Schutz von Ruhezonen beschäftigt. Staatssekretär Zimmer appelliert an die Kommunen, hier aktiver zu werden: „Wir wissen, dass das Thema noch recht jung ist und die gesetzlichen Vorgaben unscharf sind. Daher genehmigte das Ministerium im Jahr 2019 die „Leitfaden zur Definition von Ruhezonen in der Lärmaktionsplanung“ (PDF) freigegeben. Ich möchte die Kommunen ermutigen, die dort skizzierten Möglichkeiten auszuloten, um ruhige Gebiete als wertvolle Erholungsgebiete auch planungsrechtlich zu schützen und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu stärken. „

Die Auswertung der Gutachten zur Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg ist am Website des Verkehrsministeriums zugänglich. Ausgewertet wurden die Zusammenfassungen der Lärmaktionspläne, die dem Verkehrsministerium zum 30. November 2020 vorlagen und deren Erstellung zu diesem Zeitpunkt nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Lärmschutzpläne sollen alle fünf Jahre überprüft werden

Hintergrund ist, dass laut Lärmaktionsplänen § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz bei wesentlichen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Datum ihrer Errichtung und müssen ggf. überarbeitet werden.

Grundlage der Lärmaktionsplanung sind Lärmkarten, die ebenfalls alle fünf Jahre überarbeitet werden müssen. In Baden-Württemberg ist es Landesinstitut für Umwelt zuständig für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen sowie der nicht-bundeseigenen Hauptbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume. Auf Basis der Lärmkarten 2022 sind die Lärmaktionspläne zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.

Verkehrsministerium: Lärmaktionspläne

Verkehrsministerium: Ruhige Gebiete – Leitfaden für die Planung von Lärmschutzmaßnahmen

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Pressemitteilung vom 29.12.2020: Flüsterasphalt, Tempolimits und Schutzwände wirken

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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