Bericht aus dem Kabinett vom 21. März 2023

Das Kabinett hat sich mit dem Ausbau der Radwege im Land und der Digitalisierung in der Schule befasst. Weitere Themen waren der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die Stärkung der Krebsforschung und die Elektromobilität.

Ausbau der Radwege im Land: Bericht zur RadSTRATEGIE Baden-Württemberg und Bedarfsplan Radwege vorgestellt

Rund zehn Prozent ihrer Wege legen die Menschen in Baden-Württemberg mit dem Fahrrad zurück. Bis 2030 sollen es 20 Prozent aller Wege sein. Wie das gelingen kann, hat Verkehrsminister Winfried Hermann am Dienstag, 21. März 2023, im Kabinett berichtet. Mit dem Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landessstraßen sowie mit der Fortführung und Ausweitung des Förderprogramms kommunaler Rad- und Fußwege will die Landesregierung eine neue Ära für die Fahrradinfrastruktur einleiten.

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Geld für digitales Lehren und Lernen: Innovationsprogramm Digitale Schule auf den Weg gebracht

Eine der grundlegenden Aufgaben der schulischen Bildung besteht darin, Schülerinnen und Schüler so gut wie möglich auf das zukünftige Berufsleben vorzubereiten. Auch deshalb müssen die Schulen auf die fortschreitende Digitalisierung reagieren. Vor diesem Hintergrund hat das Kultusministerium das Innovationsprogramm Digitale Schule auf den Weg gebracht, das umfassende Schulentwicklungsprozesse anstößt und sich insbesondere auf vier Kernbereiche konzentriert: die Bereitstellung der technischen Infrastruktur, die Qualifizierung der Lehrkräfte, die Einbindung digital gestützter Lehr- und Lernmethoden in den Unterricht sowie die digitale Organisation schulischer Prozesse. Die neuen digitalen Möglichkeiten sollen genutzt werden, um Lehren und Lernen insgesamt zu unterstützen. Hierfür werden in den nächsten vier Jahren 16 Millionen Euro an Landesmitteln bereitgestellt. Damit trägt das Innovationsprogramm dazu bei, Kinder und Jugendliche bestmöglich auf die zunehmend digitalisierte Welt vorzubereiten.

Mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages beschlossen

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung auch den Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages beschlossen. Dieser enthält Regelungen zur Schaffung einheitlicher Vorgaben zu Compliance und Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ist eine Reaktion auf die Vorfälle beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) im vergangenen Jahr. Damit diese Vorkommnisse das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nachhaltig schädigen, haben die Länder – unter der Federführung Baden-Württembergs – den Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages erarbeitet. Ziel ist es, eine sparsame, wirtschaftliche und vor allem transparente Verwendung der Beitragsgelder im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sicherzustellen. Der Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages enthält daher erstmals einen einheitlichen Mindeststandard für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den Bereichen Transparenz, Compliance sowie in der Gremienaufsicht. Zudem wird ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen bei potentiellen Interessenkollisionen in den Aufsichtsgremien etabliert. Aufbauend auf dem heutigen Beschluss wird der Landtag über die geplante Unterzeichnung des Staatsvertrages vorab unterrichtet. Der Staatsvertrag soll bis zum 17. Mai 2023 von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Stärkung der Krebsforschung: Kabinett bereitet den Weg für neuen Standort des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen

Baden-Württemberg ist national führend in der Krebsforschung. Neben dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg gehört auch das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) mit seinen bisherigen Standorten in Heidelberg und Dresden zu einer der tragenden Säulen der deutschen Krebsforschung. Als erstes und bislang einziges Bundesland ist es Baden-Württemberg Anfang des Jahres gelungen, einen zweiten Standort des NCT für das Land einzuwerben. Das Kabinett hat den entsprechenden Planungen und den dazu notwendigen Bauvorhaben in Tübingen und Ulm zugestimmt. Mit der heutigen Entscheidung wurden auch die erforderlichen Mittel für die Finanzierung des Landesanteils der Baumaßnahmen und der Erstausstattung in den Jahren 2023 bis 2028 in Höhe von insgesamt maximal 83,6 Millionen Euro bereitgestellt. Seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist für jeden neuen NCT-Standort eine Summe von bis zu 14,5 Millionen Euro pro Jahr als Gesamtbudget vorgesehen. Das künftige Nationale Centrum für Tumorerkrankungen SüdWest ist ein großer Gewinn für den Gesundheits- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg und ein weiterer Meilenstein für die Krebsforschung im Land. Das Universitätsklinikum Tübingen, das Universitätsklinikum Ulm und das Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart bündeln darin ihre Expertise und Forschungsinfrastruktur zum Wohle der Patientinnen und Patienten.

Agentur für neue Mobilität: e-mobil BW als Transformationsagentur abgesichert

Die Landesregierung stellt Baden-Württemberg in den Zukunftsthemen gut auf. Heute hat sie ihr im Koalitionsvertrag verankertes Ziel umgesetzt und die Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive e-mobil BW bis 2030 als Transformationsagentur abgesichert. Ihre Finanzierung, die bisher teilweise institutionell und teilweise projektbezogen war, wird nun in eine hauptsächlich institutionelle überführt. Die e-mobil BW unterstützt die Stärkung und Förderung des Wirtschafts- und Technologiestandorts Baden-Württemberg im Bereich neue Mobilitätslösungen, Automotive sowie Elektromobilität einschließlich Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien. Insbesondere in den Bereichen Energie, Wasserstoff und Digitalisierung wird das Aufgabenspektrum der e-mobil BW in den kommenden Jahren voraussichtlich stark anwachsen. Deshalb ist die jetzt beschlossene Stärkung der e-mobil BW eine Entscheidung für den Zukunftsstandort Baden-Württemberg.

Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 21. März 2023 17:58

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Sophie Müller

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