In Deutschland boomt die Installation von kleinen Solaranlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke. Seit dem Jahresbeginn ist die Zahl der in Betrieb befindlichen Anlagen auf über 700.000 angewachsen. Genauer gesagt, das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur verzeichnete am 2. Oktober 706.509 „steckerfertige Solaranlagen“. Dies stellt eine Verdopplung im Vergleich zu Januar dieses Jahres dar, was einen klaren Trend in Richtung erneuerbarer Energien zeigt.
Was noch beeindruckender ist, ist die damit verbundene installierte Leistung, die mittlerweile bei über 600 Megawatt liegt. Diese Zahl hat sich noch schneller entwickelt, was auf neue Regelungen zurückzuführen ist, die die Installation leistungsfähigerer Anlagen erlauben. Um das Bild zu vervollständigen: Im dritten Quartal dieses Jahres wurden nahezu 140.000 neue Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 141 Megawatt in Betrieb genommen. Gerade weil es auch eine Nachmeldefrist gibt, könnte die tatsächliche Anzahl dieser Anlagen sogar noch höher sein.
Rechtslage für Mieter verbessert
Ein wesentlicher Grund für diesen Anstieg ist auch die rechtliche Klarheit, die in den letzten Monaten geschaffen wurde. Die Bundesregierung hat bürokratische Hürden abgebaut, wodurch die Nutzung von Steckersolargeräten erleichtert wird. Die Preise für Solarsysteme sind zudem kontinuierlich gesunken, was sie für mehr Haushalte erschwinglich macht.
Besonders wichtig war die jüngste Entscheidung des Bundesrates, die verbesserte Rechte für Mieter und Eigentümer bekräftigte. Künftig haben Mieterinnen und Mieter ein gesetzlich verankertes Recht auf die Zustimmung ihres Vermieters zur Installation und Nutzung eines sicher angeschlossenen Steckersolargerätes auf Balkonen, Terrassen sowie Dachgärten. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, beschreibt diese Regelung als revolutionär für Millionen von Haushalten in Deutschland.
Achtung bei Installation und Anschluss
Bei der Installation von Balkonkraftwerken gibt es jedoch einen wichtigen Punkt zu beachten: Die neue rechtliche Regelung bezieht sich nur auf spezifische Steckersolargeräte, die mit einem Wechselrichter von maximal 800 Watt arbeiten. Diese Geräte sind so konzipiert, dass sie ohne professionelle Hilfe von Laien installiert werden können.
Andererseits gibt es auch größere Selbstbau-Kits auf dem Markt, die als Balkonkraftwerke beworben werden, jedoch nicht den Anforderungen eines Steckersolargerätes entsprechen. Diese müssen von einem Fachmann installiert und beim Netzbetreiber angemeldet werden, insbesondere wenn sie mit Batteriespeichern kombiniert werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Markt für Balkonkraftwerke in Deutschland wächst und sich rasant entwickelt, nicht zuletzt durch die gesetzgeberischen Änderungen, die Mietern und Käufern von Eigentumswohnungen mehr Freiheit und Rechte bei der Nutzung erneuerbarer Energiequellen einräumen. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe den Artikel auf www.stuttgarter-nachrichten.de.