Soziales

Antrag auf Rückzahlungszuschuss Corona II ab sofort möglich

Die Beantragung des Rückzahlungszuschusses Corona II ist ab sofort möglich. Mit der Fortführung des Programms werden auch 2021 die Zahlungsfähigkeit und der Bestand stark betroffener Dienstleistungsunternehmen gesichert. Die Förderbedingungen wurden erneut deutlich verbessert. Insgesamt stehen für das erste Halbjahr 2021 rund 37,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Ab sofort können Schausteller und Markthändler, Vertreter der Eventbranche, der Taxi- und Mietwagenbranche sowie Dienstleistungsunternehmen aus den Bereichen Sport, Unterhaltung und Freizeit den Rückzahlungszuschuss Corona II bewerben für. Das hat der Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut verkündet.

„Die Corona-Pandemie trifft viele Dienstleistungsunternehmen besonders hart. Aufgrund der langen und teilweise andauernden Schließungen stehen viele Unternehmen mittlerweile mit dem Rücken zur Wand. Hinzu kommen die fehlende Planungssicherheit und die im Hinblick auf den Neustart notwendigen Investitionen in Betriebsmittel. Mit der Fortführung des Corona-II-Rückzahlungszuschusses werden wir 2021 die Zahlungsfähigkeit und den Bestand dieser stark betroffenen Unternehmen sicherstellen“, erklärte Hofmeister-Kraut. „Bei den Förderbedingungen legen wir noch einmal deutlich zu: Insbesondere die Erhöhung der Förderquote von 40 auf 50 Prozent und die Verdoppelung der Förderhöchstsumme auf 300.000 Euro sind ein wichtiges Signal für unsere Unternehmen.“

Für das Programm stehen im ersten Halbjahr 2021 insgesamt rund 37,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Schließen einer Finanzierungslücke in der Überbrückungshilfe des Bundes

Wolfgang Grenke, Präsident der Industrie- und Handelskammer Baden-Württemberg (BWIHK), erklärt: „Ein Großteil der Umsatzeinbußen lässt sich in den stark betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht ausgleichen. Der anhaltende Einkommensmangel in Verbindung mit den laufenden Grundkosten wie Tilgungsraten ist für viele Unternehmen existenzbedrohend. Die Industrie- und Handelskammern werden mit ihrer wirtschaftlichen Expertise und durch ihre Nähe zu Unternehmen in den Regionen die Umsetzung des Corona-II-Förderprogramms Rückzahlungsförderung in Baden-Württemberg zügig vorantreiben. „

Siehe auch  Versand der digitalen Impfbescheinigungen abgeschlossen

Der Vorstandsvorsitzende der L-Bank, Edith Weymayr, erklärt: „Die Unternehmen der betroffenen Branchen werden durch die Tilgungsraten ihrer Kredite finanziell stark belastet. Belastungen, die in anderen Hilfsprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt sind. Daher steht die L-Bank auch für den Corona-II-Rückzahlungszuschuss zur Verfügung. Wir werden alles dafür tun, dass der Tilgungszuschuss schnell bei den hart getroffenen Unternehmen ankommt. „

Das Landesförderprogramm zum Tilgungszuschuss Corona II schließt wie das Vorgängerprogramm eine Finanzierungslücke in der Überbrückungshilfe III für das Jahr 2021. Die Unternehmen werden mit einem Direktzuschuss zu den Tilgungsraten für Unternehmenskredite, für Raten aus Mietkaufverträgen, unterstützt und Leasingverträge („Finanzleasing“), bei denen der Vermögenswert dem Mieter oder Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III des Bundes und der fiktive Unternehmerlöhne im Land. Die Rückzahlungsraten werden von Januar 2021 bis Juni 2021 gefördert. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2021.

Neuerungen beim Tilgungszuschuss Corona II

  • Der Fördersatz der Tilgungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021 wird von 40 auf 50 Prozent erhöht.
  • Die maximale Fördersumme wird von 150.000 Euro auf 300.000 Euro pro Antragsteller verdoppelt. Für die Taxi- und Mietwagenbranche wird zudem der Corona-Rückzahlungszuschuss von maximal zwei auf bis zu vier Fahrzeuge verdoppelt.
  • Neben den vom bisherigen Programm unterstützten Branchen Schaustellerhandel und Marktverkäufer, Event-, Messe- und Eventbranche sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen sind weitere von der Corona-Krise hart getroffene Dienstleistungsbranchen des Sports, wie z B. als Betreiber von Sportstätten, Freizeit- und Sportzentren, Wintersportanlagen, kommen – und Skiliftbetreiber oder Fitnessstudios sowie Unterhaltungsangebote wie Freizeit- und Erlebnisparks werden mit dem Rückzahlungszuschuss in die Förderung einbezogen.
Siehe auch  Abgabefrist zur Grundsteuererklärung endet bald

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Corona-II-Rückzahlungszuschuss

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserer Messenger-Dienst Sie erhalten alle Änderungen und wichtige Informationen immer aktuell als Push-Nachricht auf Ihr Handy.

.
Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Kommentar verfassen

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"