Antisemitismusbeauftragte geben Orientierungshilfe heraus: Baden-Württemberg verstärkt Bekämpfung von antisemitischen Vorfällen
Die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe haben in einem Runderlass an alle Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg eine Orientierungshilfe zur Bewertung von Parolen und Kennzeichen im Zusammenhang mit dem aktuellen Versammlungsgeschehen herausgegeben. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer möglichen Zuspitzung der Lage im Nahen Osten, wodurch auch in Baden-Württemberg mit einer Ausweitung von propalästinensischen Demonstrationen und einer Zunahme von antisemitischen Vorfällen gerechnet wird.
Die Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, betonte, dass Antisemitismus in Baden-Württemberg keinen Platz habe. Antisemitisch motivierte Straftaten würden in Baden-Württemberg weiterhin konsequent und mit Nachdruck verfolgt. Der Erlass der Antisemitismusbeauftragten ermögliche eine noch konsequentere Strafverfolgung und setze somit ein klares Zeichen gegen Antisemitismus im Bundesland.
Bereits im Jahr 2020 hatte das Justizministerium einen Erlass mit Hinweisen zur Bearbeitung von antisemitisch motivierten Straftaten an die Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg gerichtet. In den Staatsanwaltschaften erfolgt die Bearbeitung solcher Straftaten als politische Strafsachen in Spezialdezernaten für Staatsschutz. Aufgrund der besonderen Bedeutung solcher Straftaten können Einstellungen wegen Geringfügigkeit nur in seltenen Ausnahmefällen und in engen Grenzen in Betracht gezogen werden.
Ministerin Gentges zeigte sich besorgt über die Bilder aus Israel, die ein unermessliches Grauen zeigen. Sie betonte, dass man in den Bemühungen zur Bekämpfung des Antisemitismus nicht nachlassen dürfe. Antisemitismus müsse mit allen staatlichen Mitteln und in allen Bereichen entschieden entgegentreten werden.
Der Erlass beinhaltet Parolen, Ausrufe und Symbole, die bei pro-palästinensischen Veranstaltungen – auch in anderen Ländern – festgestellt wurden und eine Strafbarkeit nach den Paragraphen 86 und 86a des Strafgesetzbuches nach sich ziehen können. Bei der strafrechtlichen Beurteilung sei eine staatsanwaltschaftliche Einzelfallbewertung erforderlich.
Die Herausgabe dieser Orientierungshilfe zeigt die Ernsthaftigkeit, mit der Baden-Württemberg gegen antisemitische Vorfälle vorgeht. Durch eine konsequentere Strafverfolgung soll ein deutliches Signal gegen Antisemitismus in der Gesellschaft gesetzt werden. Die verstärkte Aufmerksamkeit für dieses Thema ist angesichts der aktuellen Lage im Nahen Osten und der zu erwartenden Demonstrationen im Bundesland von großer Bedeutung. Die Orientierungshilfe wird den Staatsanwaltschaften dabei helfen, antisemitische Vorfälle angemessen zu bewerten und entsprechende Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, dass Antisemitismus in Baden-Württemberg keinen Platz hat und die Bekämpfung dieser Form des Hasses weiterhin mit hoher Priorität vorangetrieben wird.