Bildung & Wissenschaft

Anpassung der Schulkoronaregulierung an den dynamischen Infektionsprozess

Mit Änderungen der Schulkoronaverordnung werden die Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen in Schulen verschärft, falls die Pandemiestufe 3, dh eine landesweite 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, deklariert wird.

Das Kulturministerium informierte die Schulen am Donnerstag, 15. Oktober 2020, über die Anpassung der Corona-Verordnung für Schulen an den dynamischen Infektionsprozess. Mit den Änderungen an der Corona Regulierungsschule Die Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen in Schulen werden für den Fall verschärft, dass die Pandemie Stufe 3, dh eine landesweite 7-Tage-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Nur dann und nur unter diesem Zeichen gelten die entsprechenden Maßnahmen.

Maskenanforderung auch im Unterricht

In diesem Fall sieht die Verordnung des Kulturministeriums unter anderem vor, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ab der 5. Klasse an weiterführenden Schulen und Berufsschulen auch auf den Unterricht ausgedehnt wird. „Der allgemein dynamische Infektionsprozess kann es erforderlich machen, die Schutzmaßnahmen für Lehrer und Schüler an Schulen anzupassen“, sagt Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann. Sie fügt hinzu: „Wir können diese Pandemie nur gemeinsam überwinden. Deshalb unterstützen wir die Schulen und versorgen sie frühzeitig mit wichtigen Informationen. Auf diese Weise passen wir unsere Vorschriften an den Infektionsprozess an, reagieren aber auch auf unsere Hygieneanweisungen und aktualisieren sie nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. „“

Kein Eintritt für Lehrer, die sich weigern, eine Maske zu tragen

Eine weitere Änderung der Corona-Verordnung für Schulen besteht darin, dass ein Einreise- und Teilnahmeverbot für Lehrer und andere Personen eingeführt wurde, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen keine Mund- und Nasenabdeckung tragen. Diese Regelung gilt nicht für Schulkinder oder Personen, die aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen keine Maske tragen können. Lehrer, die sich weigern, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen und keine Maske tragen, verletzen ihre offiziellen Pflichten. Sie dürfen das Schulgelände nicht betreten oder verlassen und müssen dem zuständigen Regionalrat gemeldet werden. Wenn die Schüler keine Maske tragen möchten, sollte die Schule geeignete pädagogische Maßnahmen ergreifen, um die Maskenanforderungen auf dem Schulgelände durchzusetzen. Wenn Bildungsmaßnahmen nicht zum Erfolg führen, können die Schulen auch auf Bildungs- und Regulierungsmaßnahmen zurückgreifen, insbesondere einen vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht.

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Die Verordnung sieht auch vor, dass die Nutzung von Schulen für außerschulische Zwecke eingeschränkt wird und dass außerschulische Veranstaltungen ausgesetzt werden, wenn die Pandemiestufe 3 gemeldet wird. Für Sportunterricht sind Kontaktsportarten und alle Aktivitäten, die direkten Kontakt erfordern, nicht gestattet. Wenn das staatliche Gesundheitsamt die erhöhte 7-Tage-Inzidenz feststellt, werden die Schulen vom Bildungsministerium separat informiert. Unabhängig von den Änderungen der Corona-Verordnung können Stadt- und Landbezirke aufgrund allgemeiner Dekrete aufgrund einer lokal höheren 7-Tage-Inzidenz von über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zusätzliche Vorschriften für Schulen erlassen. Diese müssen ebenfalls beachtet werden.

Die Schulen erhalten Richtlinien zum Umgang mit der Maskenanforderung

Aufgrund der Änderungen in der Corona-Verordnung in Bezug auf die Maskenanforderung hat das Kulturministerium auch die Hygieneinformationen überarbeitet und an den aktuellen Stand der Verordnung angepasst. Die Lüftungsvorschriften wurden ebenfalls angepasst. Zu diesem Zweck hat das Umweltbundesamt ein Handout erstellt, in dem empfohlen wird, drei bis fünf Minuten lang alle 20 Minuten zu lüften. Die Hygieneanweisungen wurden an diesen aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst. Mit dem heutigen Brief haben die Schulen auch ein Handout über die Maskenanforderungen in Schulen erhalten. Im Handzettel wird beispielsweise klargestellt, dass der Personalraum als Besprechungsbereich anzusehen ist und dass die Maskenanforderung auch dort gilt und wie mit Ausnahmen von der Maskenanforderung umzugehen ist.

Bildungsministerium: Corona Regulierungsschule

Kulturministerium: Schreiben zur Änderung der Corona-Verordnung und Handzettel zur Maskenpflicht in Schulen ab dem 15. Oktober 2020 (PDF)

Kulturministerium: Fragen und Antworten zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021

Pressemitteilung vom 8. Juli 2020: Unterricht unter Pandemiebedingungen im neuen Schuljahr

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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