Soziales

Anpassung der Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst. Für Beschäftigte in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen reicht künftig eine medizinische Maske aus.

Das Sozialministerium hat Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst. Diese sieht anstelle der bisherigen FFP2-Maskenpflicht eine medizinische Maskenpflicht für Beschäftigte in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen vor. Die Beförderer können jedoch bei Bedarf weitere Schutzmaßnahmen anordnen. Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund sinkender Fallzahlen und der über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegenden Impfquote der Beschäftigten.

Die Regelungen für Besucher bleiben unverändert

Für Besucher der Einrichtungen bleibt die bisherige Regelung bestehen: Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren genügt eine medizinische Maske, ab 14 Jahren besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Der Zutritt zu den Einrichtungen bleibt bestehen mit negativem Corona-Testzeugnis (Antigen-Schnelltest) erteilt. Die Einrichtungen sind verpflichtet, weiterhin Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Mitarbeiter und Besucher anzubieten.

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Siehe auch  Land erweitert finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Organisationen

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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