
Bis zu den Osterferien ändert das Land die Teststrategie in Schulen und Kitas. Künftig sind zwei statt drei Tests pro Woche und fünf Re-Entry-Tests nicht mehr geplant.
Ab der kommenden Schulwoche sollen die Tests auf das Coronavirus in den Schulen angepasst werden. In Baden-Württemberg etwa sollen die drei Pflichttests pro Schulwoche vorerst auf zwei reduziert werden. Außerdem sollen die Re-Entry-Tests entfallen, also die Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einer Infektion. Das gleiche Vorgehen ist für die Kitas im Südwesten geplant. Diese Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat in dieser Woche.
Sanfte und allmähliche Lockerung
„Mittelfristig wollen wir uns in Richtung Normalität bewegen. Darüber hinaus erhalten wir auch Rückmeldungen von Kinderärzten, die immer deutlicher darauf hinweisen, dass Kinder und Jugendliche nur in absoluten Ausnahmefällen schwere Verläufe haben und sich daher für eine Reduzierung von Stichproben einsetzen“, so Kultusministerin Theresa Schopper und ergänzt: „Wir planen eine vorsichtige und schrittweise Lockerung und wollen daher das Testregime in unseren Schulen und Kitas anpassen.“ Und Sozialminister Mann Luca ergänzt: „Die Lockerungen in Schulen und Kitas gehen mit Erleichterungen auch in anderen Bereichen einher. Aber die Pandemie ist noch nicht vorbei. Daher gilt es auch im Bereich Schule und Kinderbetreuung behutsam vorzugehen. Deshalb planen wir zukünftig zwei Serienversuche in unseren Anlagen durchzuführen. Vieles wäre einfacher, wenn die geplanten Bundesregelungen klare Vorgaben machen würden, was eine Basismaßnahme ist und was nicht. Niemand versteht, dass wir einerseits weiterhin Tests durchführen können, andererseits aber Länder nicht befugt sein sollten, Entscheidungen über die Masken in Innenräumen zu treffen.
Für endgültige Entscheidungen über künftige Maßnahmen ist die Landesregierung aber auf die endgültigen Beschlüsse auf Bundesebene angewiesen, damit klar ist, wofür eine gesetzliche Ermächtigung besteht. Gleiches gilt für andere Sicherheitsmaßnahmen wie die Maskenpflicht, die im aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung – anders als die Tests in Schulen und Kitas – für Schulen und Kitas nicht mehr ohne Weiteres möglich ist. Die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz müssen zunächst von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden, derzeit läuft das parlamentarische Verfahren, das noch Änderungen hervorbringen kann. Erst dann kann das Land seine Regelungen dafür anpassen. Das Kultusministerium wird die Einrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich informieren, sobald abschließende Erkenntnisse vorliegen.
Regelungen zur Prüfbefreiung sollten beibehalten werden
Die Ausnahmeregelungen für die Tests sollen beibehalten werden, also sind Quarantänebefreite auch von den Tests befreit. Es wird jedoch sichergestellt, dass diese Personen das freiwillige Angebot von zwei Tests pro Woche weiterhin nutzen können.
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