Das Land beruft im Besetzungsverfahren um die Leitung des Oberlandesgerichts Stuttgart der Richterwahlausschuss ein. Damit wird die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart akzeptiert.
Im Personalbesetzungsverfahren zur Besetzung der Position des Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart wird der Richterwahlausschuss unverzüglich einberufen. Das hat das Ministerium der Justiz und für Migration am 2. Februar 2023 bekanntgegeben. Damit wird die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart akzeptiert und kein Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Das Gericht hatte die Klage für unzulässig erklärt und kam deshalb nicht dazu, die in Streit stehende Frage über die Reichweite der Kompetenzen des Präsidialrats zu entscheiden. Der nächste Verfahrensschritt ist jetzt die Einberufung des Richterwahlausschusses, der zeitnah ein Votum abgeben wird.
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