Ein gemeinsamer Aktionsplan zur Versorgung von Opfern und Betroffenen bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg soll die Grundlage für die Tätigkeit des Opferbeauftragten der Landesregierung und seines Amtes bilden.
das Opferbeauftragte der Landesregierung dieser hat einen Aktionsplan zur Versorgung der Betroffenen im Ereignisfall vorgelegt. Minister für Justiz und Migration Marion Gentges erläuterte dieses Konzept am Dienstag, 14. Dezember 2021, dem Kabinett. Das Konzept setzt einen Auftrag aus dem Ministerratsbeschluss zur Verbesserung des Opferschutzes in Baden-Württemberg vom 30. Juni 2020 um. Es soll die Grundlage für die Aktivitäten des Opferombudsmannes der Landesregierung und seiner Dienststelle bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großereignissen und sorgen für ein reibungsloses Zusammenspiel der verschiedenen Stellen und Akteure im Ereignisfall.
Ministerin Marion Gentges sagte: „Wir alle hoffen, dass der Vorfall nicht eintritt. Doch dafür haben der Opferombudsmann und sein Team ein Konzept vorgelegt, auf dessen Grundlage den Opfern schnell geholfen werden kann. Das Konzept verfolgt einen Ansatz, der es erlaubt, die wertvollen Ressourcen aus dem professionellen und dem ehrenamtlichen Bereich gleichermaßen für die Versorgung der Opfer, ihrer Angehörigen und aller Betroffenen einzusetzen. Damit wird umgesetzt, was mir auch persönlich ein wichtiges Anliegen ist: das breitgefächerte ehrenamtliche Engagement im Bereich der Opferhilfe im Land einzubeziehen, das so viele Ehrenamtliche mit Leidenschaft und persönlichem Engagement leisten. Außerdem entstehen keine konkurrierenden Parallelstrukturen. „
Das Konzept wird ständig weiterentwickelt
Um das Konzept zu erarbeiten, führten die am 1. Regierung und verschiedenen Staaten, sondern auch mit Vertretern der Organisationen und unabhängigen Stellen des Landes, die sich um die Belange der Opfer von Straftaten kümmern.
Der Opferbeauftragte der Landesregierung, Alexander Schwarz, sagte: „In den jetzt vorliegenden Aktionsplan zur Versorgung von Opfern und Betroffenen bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen sind die Kompetenzen und Erfahrungen vieler Menschen eingeflossen Baden-Württemberg. Allen, die zu ihrer Entstehung beigetragen haben, gilt mein herzlicher Dank. Das Konzept muss nun ausgefüllt, einstudiert, überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Es ist daher nicht das Ende des Weges, aber ein wichtiger und bedeutsamer Schritt, um heute – fast auf den Tag genau fünf Jahre nach dem verheerenden Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin am 19. Solche Verbrechen sind betroffen, werden wahrgenommen und stehen nicht allein. Mit einem koordinierten und entschlossenen Engagement werden wir dem Hass der Täter und dem Leid der Opfer mit Menschlichkeit und Solidarität unserer Gesellschaft entgegentreten. „
Opferbeauftragte der Landesregierung
Im Juni 2020 hat der Ministerrat die Stelle eines freiwilligen Opferombudsmanns für die Landesregierung geschaffen und gleichzeitig die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und schweren Unfällen beschlossen. Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großkatastrophen sollen eine ganzheitliche Betreuung vom Beginn der Akutphase bis zum Ende der Nachsorgephase aus einer Hand erhalten. Der Opferombudsmann und die zentrale Anlaufstelle fungieren seither auch als Wegweiser für Opfer allgemeiner Kriminalität. Sie sind auch Anlauf- und Koordinationsstelle für die Opferhilfseinrichtungen. Der Opferombudsmann und sein Büro sind beim Ministerium für Justiz und Migration angesiedelt, das Büro des Opferombudsmanns wird von zwei Rechtsanwälten und zwei Rechtsreferendaren besetzt.
Seit 21. Juli 2021 ist der langjährige Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz Opferbeauftragter der baden-württembergischen Landesregierung.
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Inspiriert von Landesregierung BW