Mit dem Einsetzen der Warnung gilt am Platz ab morgen, 17. November, wieder die Maskenpflicht in den Schulen. Die Vermeidung einer Überlastung unseres Gesundheitssystems hat oberste Priorität. Unser automatisches Sicherheitssystem greift ein, wenn der Alarm ausgelöst wird.
Ab morgen, 17. November, gilt wieder die Maskenpflicht an Schulen in Baden-Württemberg. Diese Maßnahme erfolgt automatisch, weil die Zahl der COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg am zweiten Werktag in Folge die Marke von 390 überschritten hat. Damit gilt in Baden-Württemberg ab morgen, Mittwoch, die Warnstufe. „Die Alarmstufe bedeutet für die Schüler und Lehrer, dass die Maske vor Ort getragen werden muss. Die Vermeidung einer Überlastung unseres Gesundheitssystems hat oberste Priorität. Deshalb haben wir das jetzt greifende automatische Sicherheitssystem installiert.“ sagt Bildungsministerin Theresa Schopper. Deshalb appelliert sie an Erwachsene, sich impfen zu lassen: „Die Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren zeigen uns, wie es geht. Die Quote der Vollgeimpften unter 18 Jahren liegt bereits bei 40 Prozent, obwohl eine Impfempfehlung erst seit August vorliegt. Liebe Erwachsene, folge dem Beispiel unserer Schüler und lasse dich zu ihrem Schutz und zum Schutz deiner Mitmenschen impfen. „
Regelungen für außerschulische Veranstaltungen
Für Schulveranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, wie Museums- oder Theaterbesuche, gelten die Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes. Diese legt die 2G-Regelung beispielsweise für den Besuch von Museen, Ausstellungen oder Veranstaltungen fest. Für Schulen bedeutet dies, dass nur geimpfte oder genesene Lehrkräfte oder Begleitpersonen die Schüler zu Veranstaltungen außerhalb der Schule begleiten dürfen. Für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs an den regulären Prüfungen teilnehmen, ergeben sich jedoch keine Änderungen. Sie können an allen Stufen teilnehmen, benötigen also kein PCR-Testzertifikat in der Warnstufe und können auch in der Alarmstufe teilnehmen, wenn Sie nicht geimpft sind.
Regelungen für Veranstaltungen in Schulen
Unabhängig von der Stufe gilt die 3G-Regelung für den Zugang zu Schulen und die Teilnahme an Veranstaltungen in Schulen. Dies bedeutet, dass die Einreise nur für geimpfte Personen oder mit negativem Testergebnis möglich ist, wobei ein negativer Antigentest ausreichend ist. Dies gilt auch für die Alarmstufe. Darüber hinaus gelten die Vorschriften der Corona-Verordnung Schule zur Maskenpflicht. Es ist zu beachten, dass das 2G-Optionsmodell nicht für Schulen gilt. Auf die Maske kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn nur geimpften Personen Zutritt gewährt wird. Diese Regelungen zum Zutritt und zur Maskenpflicht gelten auch für Elternabende, Konferenzen und Gremiensitzungen, die in der Schule stattfinden.
„Unsere Maßnahmen zielen weiterhin auf zwei Kernanliegen: Wir wollen einen Beitrag zur Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts leisten. Die Folgen von Schulschließungen mit Lerndefiziten, vor allem aber auch sozio-emotionale Auffälligkeiten bei den Kindern und Jugendlichen sind nach wie vor vorhanden. Es hat sich gezeigt, wie wichtig der Präsenzunterricht für die Studierenden ist. Nicht nur für das fachliche Lernen, sondern auch für den Kontakt zu anderen Studierenden. Oberstes Ziel ist es deshalb, möglichst viel Präsenzunterricht anzubieten – und gleichzeitig den Gesundheitsschutz in den Schulen an die Infektionsrate anzupassen. Schulschließungen sollten daher keine Option mehr sein“, betonte Bildungsministerin Schopper.
Ministerium für Kultur, Jugend und Sport: FAQ zum Schul- und Kitabetrieb unter Pandemiebedingungen
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