Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt die Warnstufe in Baden-Württemberg. Dann ist der Zugang in vielen Lebensbereichen oft nur Geimpften und Genesenen möglich.
Am Dienstag, 16. November 2021, lagen sie den zweiten Arbeitstag in Folge landesweit auf Intensivstationen mehr als 390 COVID-19-Patienten behandelt. Das bedeutet, dass in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die 2G-Regel gilt daher ab Mittwoch, 17. November 2021, in vielen Bereichen, zum Beispiel in Restaurants, Museen, Ausstellungen oder Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.
Übersicht über die aktuellen Corona-Regelungen in den einzelnen Bereichen (PDF)
„Die Lage in den Krankenhäusern ist kritisch, Operationen müssen verschoben werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Wir alle wissen, wie die Lösung und der Ausweg aus der Pandemie aussehen. Impfungen sind der Schlüssel zur Bekämpfung des Virus. Geimpft werden, kontaktieren Sie bitte Ihr Hausarzt oder nimm lokale Impfangebote wahr. Außerdem appelliere ich an alle, die bereits geimpft sind, sich auch in der aktuellen Situation weiterhin konsequent an die Masken- und Hygieneregeln zu halten, bei Symptomen einen Corona-Test zu machen und den Kontakt zu anderen Personen bis zum Ergebnis zu reduzieren . „
Einschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene Personen
In der Alarmstufe darf sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, dass nicht geimpfte Personen nur mit negativem Antigen-Schnelltest Zutritt haben. Ausnahmen von der 3G-Regel sind Grundversorgungsgeschäfte, Outdoor-Märkte sowie Abhol- und Lieferangebote (eine Liste finden Sie in unseren FAQ und am Ende der Nachricht). Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder anderen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt 2G im Innenbereich, 3G im Außenbereich mit PCR-Test obligatorisch.
In Schulen gilt wieder Maskenpflicht in der Alarmstufe.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind grundsätzlich von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen ausgenommen. Hierfür reicht in der Regel ein Antigen-Schnelltest aus. Stattdessen erhalten nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler gegen Vorlage ihres Studierendenausweises oder eines geeigneten Nachweises über den Studierendenstatus Zutritt.
Gesundheitsminister Manne Lucha betonte: „Wenn der bundesweite Alarm nicht wie prognostiziert am Mittwoch in Kraft treten sollte, müsste er für Landkreise mit sehr hohen Inzidenzen, wie zuletzt in Biberach, auf jeden Fall vorgezogen werden.“
Stufenplan für Baden-Württemberg
Mit der Corona-Verordnung vom 15. September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Ebenen definiert, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Experten aus der medizinischen Praxis geschaffen wurden:
Grundstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe bundesweit nicht erreicht oder überschritten.
Warnstufe: Die 7-Tage-Krankenhausinzidenz (Anzahl der stationär aufgenommenen COVID-19-Erkrankten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder mehr als 250 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen .
Warnstufe: 7-Tage-Krankenhaus-Inzidenz (Anzahl der stationär aufgenommenen COVID-19-Erkrankten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 bzw. von 390 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen .
Dass Landesgesundheitsamt (LGA) gibt den Eintritt der jeweiligen Etappe durch Veröffentlichung im Internet bekannt. Dies basiert auf den von der LGA veröffentlichten Zahlen in Lagebericht. Um in das jeweilige Stadium eintreten zu können, ist es erforderlich, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Anzahl der für ein Stadium relevanten Krankenhauseinweisungen erreicht oder überschritten wurde oder an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen die Inanspruchnahme der Intensivbetten. Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die für eine Stufe relevante Anzahl nicht erreicht wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der betreffenden Werktage nicht. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntgabe.
Was gehört zur Grundversorgung?
Aufgrund der besonderen Bedeutung von Geschäften, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, beispielsweise mit Lebensmitteln oder anderen notwendigen Gütern sowie Märkten außerhalb geschlossener Räume, ist der Zugang zu diesen nicht geimpften und nicht genesenen Personen auch in die Alarmstufe.
Zu den Geschäften des Universaldienstes gehören
- Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel inkl. Direktvermarkter (Hofladen)
- Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Produkte
- Metzgerei
- Bäckereien und Konditoreien
- Wochenmärkte.
- Verteilungspunkte der Boards
- Apotheken
- Reformhäuser
- Drogerien
- Sanitätshäuser
- Orthopädischer Schuhtechniker
- Hörgeräteakustiker
- Optiker
- Babygeschäfte
- Verkauf von Zeitschriften und Zeitungen
- Tankstellen
- Reise- und Kundencenter für den Ticketverkauf im ÖPNV
- Postämter und Paketdienste
- Banken und Sparkassen
- Chemische Reinigungen und Waschsalons
- Verkaufsstellen für Tierbedarf und Futtermittel
- Floristen
- Kindergärten
- Baumschulen und Gartencenter
- Bau- und Raiffeisenmärkte ohne Sortimentsbeschränkung
- Großhandel
In Zweifelsfällen trifft die Entscheidung die für die Prüfung der Lage vor Ort zuständige Kommunalbehörde.
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