Für Spenden an die Flutopfer in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können Steuererleichterungen des Landes in Anspruch genommen werden. Dies vermeidet bürokratische Hindernisse in der Stunde der Not.
Bürger und Unternehmen im Land können Steuererleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Flutopfer in den betroffenen Bundesländern unterstützen. Das Finanzministerium hat verfügt, dass die landesspezifischen Katastrophenverordnungen auch in Baden-Württemberg gelten.
Finanzminister Dr. Bayaz: „Die Opfer der Flutkatastrophe brauchen jede Art von Unterstützung. Baden-Württemberg macht es seinen Bürgern und Unternehmen daher leichter, die Opfer in den betroffenen Ländern zu unterstützen. In der Stunde der Not sollte es keine bürokratischen Hindernisse geben. „
Die steuerlichen Maßnahmen vereinfachen unter anderem den Nachweis von Spenden und die Mittelverwendung durch gemeinnützige Organisationen.
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Inspiriert von Landesregierung BW