Mit den Programmen „Kombinierter Wohnkredit mit Klimaprämie“ und „Kombinierter Mittelstandskredit mit Klimaprämie“ sind zwei neue Förderprogramme für eine hochwertige energetische Gebäudesanierung gestartet. Damit ändern Umweltministerium und L-Bank die Energieeffizienzförderung des Landes.
Heute haben das Umweltministerium und die L-Bank Startschuss für die beiden neuen Förderprogramme „Kombinierter Wohnkredit mit Klimaprämie“ und „Kombinierter Mittelstandskredit mit Klimabonus“. Diese ersetzen ab 1. Juli die bestehenden Landesprogramme zur Förderung der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg. Mit den Förderprogrammen „Energieeffizienzfinanzierung – Sanierung“ und „Ressourceneffizienzprogramm Teil C“ In der Vergangenheit hat das Land die KfW-Förderung des Bundes durch zusätzliche Landesmittel aufgestockt. Ab sofort sollen Eigentümer und Unternehmen mit einem Klimabonus zu einer möglichst anspruchsvollen Gebäudesanierung motiviert werden.
Anreiz für besonders anspruchsvolle Sanierungsmaßnahmen
„Unsere Gebäude im Land haben ein enormes Potenzial, schädliche Treibhausgasemissionen einzusparen. Diese müssen wir in den kommenden Jahren anheben, damit wir unser Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreichen“, sagte Umweltministerin Thekla Walker anlässlich des Starts der neuen Förderprogramme. Baden-Württemberg hat daher mit Landesmitteln die Sanierung von Wohn- und Gewerbegebäuden mit hoher Effizienz zusätzlich finanziell unterstützt. „Diesen wichtigen Anreiz wollen wir auch in Zukunft über die gesetzlichen Vorgaben hinaus nutzen.“
„Seit fast 10 Jahren engagieren sich Land und L-Bank aktiv für die Förderung der Energieeffizienz und die nachhaltige Reduzierung von CO2Emissionen. In den Programmen zur Energie- und Ressourceneffizienzfinanzierung wurde ein Gesamtfördervolumen von weit über neun Milliarden Euro bewilligt – das sind starke Impulse für den anhaltenden Strukturwandel unserer Wirtschaft. Mit der Neukonzeption der Programme und der Fokussierung auf den Baubereich schaffen wir nun die Voraussetzungen, diesen erfolgreichen Förderweg fortzusetzen und sowohl im Bereich Sanierung als auch bei Neubauten maßgeschneiderte Impulse zu geben“, so Edith Weymayr , Vorsitzende der L-Bank.
Anpassung an Bundesförderung für effiziente Gebäude
Aufgrund der veränderten Förderlandschaft auf Bundesebene ist eine Änderung der Landesförderprogramme erforderlich. Denn mit der Einführung des Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Juni 2021 hat die Bundesregierung die bestehenden Energieeffizienzprogramme der KfW eingestellt.
Auf das Landesprogramm „Energieeffizienzfinanzierung – Sanierung“ für Wohngebäude folgt nun das Förderprogramm „Wohnbaukredit mit Klimaprämie“. Im Rahmen des neuen Programms erhalten Eigentümer für ambitionierte Sanierungsmaßnahmen, die den Effizienzhaus-Standards 55 oder 40 entsprechen, einen „Klimabonus“ in Höhe von 2.000 bzw. 4.000 Euro. Das Programm zur Förderung von Nichtwohngebäuden läuft unter dem Namen „ Kombinierter Mittelstandskredit mit Klimabonus“ und löst das bisherige „Ressourceneffizienzprogramm Teil C“ ab. Dieses neue Programm wird weiterhin als Kooperation zwischen dem Umweltministerium und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus angeboten. Unternehmen, die ein Darlehen oder einen Zuschuss aus Bundesmitteln nach dem BEG beantragen, erhalten einen Tilgungszuschuss aus Landesmitteln in Höhe von drei Prozent für eine Sanierung zum Standard Effizienzhaus (EG) 40 bzw. zwei Prozent für einen Standard EG 55 für den restlichen Finanzierungsbedarf Das Programm dient auch ambitionierten Neubauten. Die Abwicklung der beiden Förderprogramme erfolgt wie bisher über die L-Bank.
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Inspiriert von Landesregierung BW