Der Internet-Sender DAZN hat im Streit mit der Deutschen Fußball Liga die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit eingeschaltet. Der Konflikt dreht sich um die Vergabe der TV-Rechte für die Bundesliga, insbesondere das Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29, das an Sky vergeben wurde. DAZN behauptet, dass die DFL sein finanziell attraktiveres Angebot aufgrund einer kurzfristig geforderten Bankbürgschaft abgelehnt habe.
Die DFL hat dagegen erklärt, dass die Angebote von DAZN nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprochen hätten und daher nicht berücksichtigt wurden. Der Ligaverband weist Vorwürfe von DAZN zurück, nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert worden zu sein. Angesichts der Streitigkeiten und gegenseitigen Anschuldigungen wird der Rechtsstreit nun vor einem Schiedsgericht geklärt.
Ein Schiedsverfahren involviert in der Regel die Benennung von unparteiischen Schiedsrichtern durch die Parteien, die dann gemeinsam einen Vorsitzenden Schiedsrichter wählen. Das dreiköpfige Schiedsgericht strebt eine einvernehmliche Lösung an; andernfalls fällt es eine Entscheidung wie ein ordentliches Gericht. Solche Entscheide haben die rechtliche Wirkung eines gerichtlichen Urteils, können aber nur wegen formeller Fehler angefochten werden und dauern in der Regel kürzer als staatliche Verfahren.
Der aktuelle Streit reiht sich in vergangene Vertragskonflikte der DFL ein, wie etwa dem langwierigen Streit mit Discovery/Eurosport wegen ausstehender Zahlungen im Jahr 2020. Solche Auseinandersetzungen verdeutlichen die finanzielle Bedeutung und Sensibilität bei der Vergabe von TV-Rechten im Profisport, insbesondere in der Fußballbranche. Das Schiedsverfahren wird nun zeigen, ob DAZN und die DFL zu einer Einigung gelangen oder ob das Gericht eine Entscheidung treffen muss.