Der Streit um die Vergabe der TV-Rechte für die Bundesliga zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Sender DAZN wird vor einem Schiedsgericht ausgetragen. DAZN plant, die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) anzurufen, wie es in den Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen ist. In der Regel benennen die Streitparteien jeweils einen unparteiischen und unabhängigen Schiedsrichter für das Verfahren, die dann gemeinsam einen Vorsitzenden Schiedsrichter wählen.
Das dreiköpfige Schiedsgericht hat das Ziel, eine einvernehmliche Beilegung des Streits herbeizuführen. Sollte dies nicht möglich sein, wird wie in einem ordentlichen Gericht entschieden. Ein Schiedsspruch hat die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und kann nur wegen formeller Verstöße vor ordentlichen Gerichten angefochten werden. Im Vergleich zu Verfahren vor staatlichen Gerichten dauern Schiedsverfahren in der Regel kürzer, da sie nur in einer Instanz geführt werden.
Der Streit zwischen DFL und DAZN entflammte, nachdem die DFL das TV-Rechte-Paket B für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 an den Pay-TV-Anbieter Sky vergeben hatte. DAZN behauptet, dass die DFL sein lukrativeres Angebot abgelehnt habe, da eine kurzfristig verlangte Bankbürgschaft nicht innerhalb eines Tages beschafft werden konnte. Die DFL verteidigt die rechtmäßige Vergabe des strittigen Pakets an einen anderen Bieter und erklärt, dass die Angebote von DAZN nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprachen und daher nicht berücksichtigt wurden. Der Vorwurf von DAZN, nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert worden zu sein, wird von der DFL vehement zurückgewiesen.