Land und Kommunen einigen sich auf vollständige Weitergabe von Bundeshilfen für Geflüchtete
Das Land Baden-Württemberg hat bei den Finanzverhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Einigung erzielt. Die Bundesmittel in Höhe von 130 Millionen Euro für Geflüchtete sollen vollständig an die Kommunen weitergegeben werden. Diese Entscheidung wurde bei einer Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission getroffen. Um sicherzustellen, dass die Mittel schnell fließen können, wird das Land erneut in Vorleistung gehen und das Geld den Kommunen zügig zur Verfügung stellen.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz betonte die herausragende Aufgabe der Städte, Kreise und Gemeinden bei der Aufnahme von Geflüchteten. Diese benötigen zusätzliche Unterstützung, weshalb es für das Land selbstverständlich war, die Bundesmittel komplett an die Kommunen weiterzugeben. Zudem sieht das Land die Investition in die Verwaltungsmodernisierung vor Ort als gezielten Schritt.
Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl unterstrich, dass Land und Kommunen Partner sind und Probleme partnerschaftlich lösen müssen. Die erreichte Lösung entspricht dem finanziellen Rahmen und gibt den Kommunen Sicherheit, Stabilität und Planungshorizont, was in dieser herausfordernden Zeit besonders wichtig ist.
Die Präsidenten von Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, Steffen Jäger und Landrat Joachim Walter, äußerten sich positiv zur raschen und vollständigen Weitergabe der Bundeshilfen an die Städte, Gemeinden und Landkreise. Sie betonten jedoch auch, dass für eine dauerhaft gelingende Integration der geflüchteten Menschen nicht nur einmalige Zuweisungen, sondern eine nachhaltige Finanzierung der kommunalen Bedarfe erforderlich ist. Hier sieht der Bund in der Pflicht.
Die Verteilung der 130 Millionen Euro Bundeshilfen für Geflüchtete wurde ebenfalls bekannt gegeben. 90 Millionen Euro werden den Städten und Gemeinden pauschal zur Verfügung gestellt, um ihre vielfältigen Aufgaben bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten zu bewältigen. Die Stadt- und Landkreise erhalten 25 Millionen Euro aufgrund der Mehrbelastungen in der Sozialhilfe für anerkannte Asylbewerber. Zusätzlich fließen fünf Millionen Euro in die Digitalisierung der Ausländerbehörden. Zehn Millionen Euro werden als Pauschale an die unteren Ausländerbehörden vergeben, um sie bei den aktuellen Herausforderungen zu entlasten.
Die Einigung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden stellt einen wichtigen Schritt dar, um die finanzielle Unterstützung für die Integration von Geflüchteten sicherzustellen. Dennoch wird betont, dass eine nachhaltige finanzielle Ausstattung der Kommunen von Seiten des Bundes notwendig ist, um langfristig eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen.