Bürgerbeteiligung

32 Millionen Euro zusätzlich für Geflüchtetenintegration

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg hat angekündigt, weitere 32 Millionen Euro für die Integration von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Das Geld stammt aus der sogenannten „Soforthilfe Ukraine“ und soll den Kommunen helfen, das Integrationsmanagement zu verstärken und bestehende Stellen weiterzuführen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat in Absprache mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden beschlossen, die „Soforthilfe Ukraine“ um zwei Jahre zu verlängern und das jährliche Finanzvolumen von bisher 8 Millionen Euro auf 16 Millionen Euro pro Jahr zu verdoppeln. Mit dem Geld sollen sowohl die Integration von Vertriebenen aus der Ukraine als auch die von Geflüchteten aus anderen Ländern gefördert werden.

Die Hauptverwendung des bereitgestellten Geldes liegt in der Stärkung des Integrationsmanagements in den Kommunen. Darüber hinaus können sogenannte Welcome-Integrationsmanagerinnen und -manager eingestellt oder weiterbeschäftigt werden. Diese unterstützen Menschen mit Fluchterfahrung bei verschiedenen Angelegenheiten wie dem Ausfüllen von Formularen oder Behördengängen. Als dritte Maßnahme sollen Projekte gefördert werden, die den zu uns Geflüchteten einen leichteren Zugang zu psychosozialer Unterstützung bieten.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha äußerte sich dazu wie folgt: „Auch fast anderthalb Jahre nach dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist ein Ende des Krieges nicht absehbar. Es kommen weiterhin viele Vertriebene aus der Ukraine sowie Geflüchtete aus anderen Ländern zu uns nach Baden-Württemberg. Wir freuen uns daher über das nach wie vor bestehende, große Engagement der Kommunen. Uns ist bewusst, dass dies mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Das Land setzt mit dem Förderaufruf erneut ein Zeichen: Wir lassen die Kommunen nicht allein. Es liegt in unserem Interesse, das Ankommen und die Integration der zu uns geflüchteten Menschen zu erleichtern.“

Siehe auch  Lorek beim Antrittsbesuch im Ankunftszentrum in Heidelberg

Neben der Verlängerung der Laufzeit und der Verdopplung des Fördervolumens gibt es eine weitere entscheidende Änderung bei der „Soforthilfe Ukraine“. Die Fördermittel werden nun den vor Ort bestehenden Bedarfen entsprechend eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Kreise zusätzliche Unterstützung erhalten, die aufgrund des Zuzugs aus der Ukraine überproportional belastet sind und somit einen erhöhten Förderbedarf aufweisen.

Insgesamt werden durch den Förderaufruf alle 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg unterstützt. Diese können die Zuwendung entweder vollständig oder teilweise an die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und kommunalen Zusammenschlüsse bzw. an Träger der freien Wohlfahrtspflege weitergeben.

Mit der „Soforthilfe Ukraine“ setzt das Land Baden-Württemberg ein deutliches Zeichen für die Unterstützung und Förderung der Integration von Geflüchteten. Die zusätzlichen Mittel tragen dazu bei, die Herausforderungen der Kommunen zu bewältigen und den zu uns Geflüchteten ein besseres Ankommen und eine erfolgreichere Integration zu ermöglichen.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Adblocker erkannt

Bitte den Adblocker deaktivieren, um alle Inhalte sehen zu können.