Soziales

22,4 Millionen Euro für Pflichtprüfungen in Kitas

Für die Pflichtprüfungen in Kitas und Kindertagesstätten bis zu den Faschingsferien wird das Land zusätzlich 22,4 Millionen Euro in die Hand nehmen. So sind die Kinder an den unverzichtbaren Orten der Begegnung und des Miteinanders noch besser geschützt.

Ab 10. Januar 2022 in den Kitas und im Tagesbetreuung eins Obligatorische Untersuchung für Kinder gelten ab dem ersten Lebensjahr. Das Land hat am 21. Dezember im Kabinett die notwendigen Vorkehrungen getroffen und die finanziellen Mittel für den Zwangstest bereitgestellt. Die Kosten für Pflichttests in Kitas und Kitas übernimmt das Land zu 100 Prozent, für die das Land zusätzlich zu der bereits geplanten freiwilligen Teilnahme an den Tests 22,4 Millionen Euro bereitstellt. Diese Mittel sind zunächst bis zum Beginn der Karnevalsferien am 28. Februar vorgesehen. Sie decken für diesen Zeitraum drei Tests mit einem Schnelltest oder zwei Tests mit einem PCR-Test pro Woche sowie fünf Tests nach einem Corona-Fall in einer Einrichtung ab. Die Beschaffung der Testkits erfolgt nach wie vor dezentral über die Kommunen bzw. Institutionen. Die Anbieter übernehmen auch die Organisation und Durchführung der Vor-Ort-Tests.

„Die Tests sind angesichts der immensen zu erwartenden Infektionszahlen durch die Omikron-Variante ein wichtiger Sicherheitszaun für die Kitas. Wir können noch nicht konkret absehen, wie sich der Infektionsverlauf im Januar entwickelt, wollen aber das Testinstrument vorsorglich zur Verfügung stellen“, so Bildungsministerin Theresa Schopper. Staatssekretärin Volker Schebesta ergänzt: „Omikron kommt und damit wird der Infektionsprozess aller Voraussicht nach wieder an Fahrt gewinnen. Mit Pflichtprüfungen investieren wir proaktiv in die Sicherheit unserer Kitas und Kitas. Auch in der Pandemie sind sie dank des Engagements der Erzieherinnen für die Kinder unverzichtbare Orte der Begegnung, des Miteinanders und der Anregung. „

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Einreise- und Teilnahmeverbot für ungetestete Kinder

In Eins Schreiben Das Kultusministerium hat den Institutionen auch weitere Details zur Testpflicht in den frühkindliche Erziehung senden. Die Pflichtprüfung für die in den Einrichtungen betreuten Kinder führt zu einem Zutritts- und Teilnahmeverbot für die nicht geprüften Kinder. Die Tests können wie angekündigt entweder in der Einrichtung selbst oder zu Hause von den Eltern durchgeführt werden. Die Einrichtungen entscheiden, ob in der Einrichtung ein Testangebot gemacht wird, die Eltern wiederum können entscheiden, ob sie das Testangebot der Einrichtung wahrnehmen wollen oder nicht.

Werden die Tests zu Hause durchgeführt, bestätigen die Eltern der Einrichtung schriftlich, dass der Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Diese Möglichkeit gilt jedoch nicht für Wiedereintrittstests nach einer Infektion in der Einrichtung. Die Selbstbescheinigung muss spätestens am Tag der Durchführung der Prüfung in der Einrichtung vorgelegt werden – liegt kein Prüfangebot in der Einrichtung vor, entscheidet die Betriebsleitung über den Zeitpunkt der Vorlage der Prüfbescheinigung. Es besteht auch die Möglichkeit, die Prüfung in einer anerkannten Prüfstelle durchzuführen. Dabei gilt: Bei einem Antigen-Schnelltest darf der zugrundeliegende Test maximal 24 Stunden, bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden zurückliegen.

Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte Kinder, also insbesondere Kinder, die bereits von COVID-19 genesen sind und Kinder, bei denen ein COVID-19-Test aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann. Dies muss durch ein ärztliches Attest glaubhaft gemacht werden.

Staatsbeteiligung seit April 2021

April 2021 hat das Land erstmals zugesagt, sich freiwillig an den Tests der Träger für Kinder in Kitas und Kitas zu beteiligen. Das Land hat diese Zusage durch Kabinettsbeschluss viermal verlängert und mit dem letzten Beschluss einer Teilnahme bis zum 28. Februar 2022 zugestimmt. Insgesamt beläuft sich das vom Kabinett zugesagte Fördervolumen auf 62,3 Millionen Euro.

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Durch die am 10. Januar 2022 beschlossene Pflichtprüfung stellt das Land vom 10. Januar bis 28. Februar 2022 zusätzlich 22,4 Millionen Euro zur Deckung der Kosten der Pflichtprüfung bereit.

Ministerium für Kultur, Jugend und Sport: Informationsschreiben zum Gesundheitsschutz in Kitas und Kitas

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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