Die 18. Auswahlrunde der Technologieförderung „Top im Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ abgeschlossen. Baden-Württemberg fördert neun hochinnovative Unternehmen im ländlichen Raum mit 3,5 Millionen Euro. Damit stärkt das Land den Ausbau der baden-württembergischen Technologieführerschaft und des Ideenreichtums im Land.
„Der Mittelstand ist das Rückgrat Baden-Württembergs und sichert zahlreiche Arbeitsplätze in der Region ländliches Gebiet. Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftsstärksten und innovativsten Regionen Europas und verfügt über einen großen ländlichen Raum. Mit der Förderlinie ‚Spitze im Land‘ Mit insgesamt rund 3,5 Millionen Euro setzt das Land auch in der nunmehr 18. Auswahlrunde wieder gezielte Impulse, um insbesondere kleine Unternehmen und ihre Innovationen zu unterstützen“, so die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Huk.
Die Finanzierung kommt von Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELR) des Landes und der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). 126 Unternehmen haben in den bisherigen Auswahlrunden von der Förderlinie profitiert. Jedes der geförderten Unternehmen trägt dazu bei, die gute Wirtschaftslage in Baden-Württemberg weiter auszubauen und landesweit gleiche Lebensbedingungen zu erhalten.
„Neun Unternehmen konnten mit ihren innovativen Produkten oder Dienstleistungen überzeugen und dürfen sich über eine Förderung freuen. Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land“ wollen wir den ländlichen Raum stärken, Denkanstöße anstoßen und zukunftsfähige Arbeitsplätze erhalten und schaffen. Um dies zu erreichen, sind angesichts der vielfältigen aktuellen Herausforderungen kreative Ideen und schnelles Handeln gefragt. Die ausgewählten Projekte sind Beispiele dafür, wie mit innovativen Ansätzen nachhaltige Lösungen gefunden und umgesetzt werden können. Wir wollen unsere Erfinder im Land weiterhin ermutigen und unterstützen, ihre Ideen zu verwirklichen“, betonte Minister Hauk.
Die neu hinzugefügten Unternehmen
Folgende neun Unternehmen wurden neu in die Förderlinie aufgenommen:
- Mühlhausen im Täle, Landkreis Göppingen: IEG Technologie GmbH
- Welzheim, Rems-Murr-Kreis: Sprintus Ltd
- Buch: Neckar-Odenwald-Kreis, KRAUSKOPF Maschinentechnik GmbH & Co KG
- Schramberg: Ortsteil Rottweil, DIZWO GmbH
- Neuried, Ortsteil Ortenau: Querdenker Engineering GmbH
- Böttingen, Landkreis Tuttlingen: SHLAG
- Überlingen, Bodenseekreis: Bio Toi GmbH
- Uhldingen-Mühlhofen, Bodenseekreis: SIMTECH Electronic Service Simanowski GmbH
- Isny, Landkreis Ravensburg: Zebris Medical GmbH
Die ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge an die stellen L-Bank, der staatlichen Förderbank. Die L-Bank führt eine abschließende beihilferechtliche Prüfung durch und bewilligt die Zuwendungen.
Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 fokussieren die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg die Förderung auf Projekte zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie zur Reduzierung von Kohlendioxid (CO2)-Emissionen.
Die „Spitze des Landes!“ Finanzierungslinie
Mit der Förderlinie „Top im Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich das Land gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum, die das Potenzial zur Technologieführerschaft zeigen, indem sie durch besondere Innovationsfähigkeit und ausgeprägte technologische Kompetenz überzeugen. Diese Unternehmen sind für den ländlichen Raum von großer Bedeutung, da sie die ausgewogene Struktur Baden-Württembergs prägen und Erfolgsfaktoren für Innovation und Nachhaltigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investitionen einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten einen Zuschuss von bis zu zehn Prozent. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag leisten Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann ein Stipendium in Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten. Gefördert werden umfangreiche Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Kommunen in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Über die Förderfähigkeit entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).
Vertreten im Bewertungsausschuss Kommunaltag Baden-Württembergdas Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderungdas Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e. vdas Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallendas Universität Hohenheim – Lehrstuhl für Agrarmanagementdie Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen und das Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz.
Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Spitze im Land!
Inspiriert von Landesregierung BW